ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma LehnerTech, Andreas Lehner, Steinerkirchnerstr. 2, 4642 Sattledt


1. Geltung
1.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. LehnerTech Andreas Lehner,
Steinerkirchnerstr. 2, 4642 Sattledt und deren Vertragspartner gelten, soweit diese Unternehmer sind, ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – aus welchem Grund immer – unwirksam sein oder nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche (E-Mail, Telefax, Post) Auftragsbestätigung unsererseits zustande.

3. Leistungsumfang, bedungene Eigenschaften, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Werden von uns Vorlagen (insbesondere Proben, Muster, Modelle, Abbildungen, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) übermittelt, sind diese vom Kunden zu prüfen. Falls seitens des Kunden binnen dreier Tage kein Widerspruch erfolgt, gelten die Vorlagen als genehmigt.
3.2. Eine originalgetreue Darstellung der endgültigen Leistungen als Vorlage ist aus technischen Gründen nicht möglich. Vorlagen gelten daher lediglich nach Maßgabe dieses Punktes als Zusicherungen betreffend die Gestaltung, Beschaffenheit, Eigenschaften, Eignung zu einer bestimmten Verwendung etc. der vom Händler geschuldeten Leistung, der Händler macht daher keinerlei Zusicherungen hinsichtlich bzw. leistet insbesondere keine Gewähr für
a) die exakte Platzierung und die Größe von Aufschriften auf Produkten.
b) eine exakte farbliche Übereinstimmung zwischen Vorlagen und fertigen Leistungen, insbesondere gilt ein Farbabstand von bis zu ΔE 3,0, ΔE 4,5 wenn die Vorlagen lediglich in elektronischer Form genehmigt wurden, nicht als Mangel.
c) die technischen Eigenschaften, soweit ein nach der Natur der Leistung durchschnittlich zu erwartender Gebrauch durch Abweichungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
d) ein bestimmtes Material oder eine Materialqualität, soweit das Endprodukt annähernd mit der Vorlage vergleichbar ist.
Weicht die endgültige Leistung daher in Bezug auf eine oder mehrere dieser Eigenschaften von der Vorlage ab, gilt diese Abweichung als vereinbart und stellt keinen Mangel dar.
3.3. Bei Lieferungen gelten Abweichungen von bis zu +/-10% der Stückzahl als vereinbart, ohne dass Mehr- oder Minderlieferungen einen Mangel oder eine Vertragsverletzung darstellen. Der Kaufpreis ist jedoch von der tatsächlich gelieferten Stückzahl abhängig.
3.4. Der Kunde ist, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Zurverfügungstellung sämtlicher für die Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen, Vorlagen und Muster. Von sämtlichen für die Auftragserfüllung bedeutsamen Umständen sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Jeglicher Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht (Mehrkosten, Verzögerungen, …), ist vom Kunden zu ersetzen.
3.5. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wir haften nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Sollten wir wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so wird vollkommene Schad- und Klagloshaltung durch den Kunden vereinbart.
3.6. Wir sind hingegen nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf zu prüfen, ob diese allein oder im Zusammenhang mit vom Kunden beauftragten Leistungen für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Produktsicherheitsgesetz, Markenschutzgesetz etc.) verstoßen.
3.7. Wir sind mangels anderweitiger Vereinbarung nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes erstellte bzw. generierte Daten und sonstige Unterlagen (Filme, Klischees etc.) über den Zeitpunkt der Übergabe unserer Leistung hinaus zu speichern oder sonst für den Kunden verfügbar zu halten.
3.8. Unsere Leistungen sind im Zweifel teilbar.

4. Veredelung von Artikeln des Kunden
4.1. Werden uns Artikeln zur Bearbeitung („Veredelung“) übergeben, sind wir berechtigt, diese Bearbeitung selbst durchzuführen oder uns Dritter zu bedienen.
4.2. Für Schäden, welche solche Dritte verursachen, haften wir dem Kunden ausschließlich im Umfang unserer eigenen Ersatzansprüche gegenüber den Dritten.
4.3. Der Versand an und von solchen Dritten erfolgt in der Regel unversichert entweder durch Post, Spedition, Bahn oder Kurierdienst, welche die Parteien als verkehrsübliche Versendungsart vereinbaren. Trifft der Kunde keine besonderen Festlegungen hinsichtlich des Transportunternehmens, der Art der Versendung oder des Abschlusses einer Transportversicherung, gilt der Transport durch eine dieser Versendungsarten als vom Kunden genehmigt und erfolgt jedenfalls auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.4. Für die Lagerung von Artikeln des Kunden gelten die §§ 44 bis 49 der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), jedoch ist unsere Schadenersatzpflicht auch für die Lagerung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gemäß § 50 der AÖSp erwerben wir an allen vom Kunden eingelagerten Vermögenswerten oder sonstigen Vermögenswerten des Kunden, welche sich in unserer Verfügungsgewalt befinden, ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht.
4.5. Für Schäden an vom Kunden übergebenen Wertgegenständen, das sind Sachen mit einem Wert von mehr als € 250,00, haften wir nur, wenn uns der Kunde ausdrücklich auf deren Wert hingewiesen hat und uns an der Beschädigung ein Verschulden im Sinne von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit trifft. Ist eine Aufklärung über den Wert dieser Sachen unterblieben, haften wir nicht.

5. Preise / Kostenvoranschläge
5.1. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung erhöhen, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Im Zweifel gelten die angebotenen Preise als Stückpreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Steuern und Gebühren (z.B. ARA, ERA, …) werden zusätzlich verrechnet.
5.2. Unsere Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Verbindlichkeit zugesagt wird.
5.3. Soweit nicht anderes vereinbart ist, ist auch die Erstellung von Vorlagen nicht im Preis inbegriffen und wird mit € 60,00 pro Arbeitsstunde (exklusive Materialkosten) verrechnet.
5.4. Das Entgelt gebührt auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Vertrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in unserer Sphäre gelegen sind.
5.5. Soweit uns die Pflichten eines Werkunternehmers treffen, werden die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs. 1 2. Halbsatz ABGB ebenso wie die Gefahrtragungsregel des § 1168a 1. Satz ABGB abbedungen.
5.6. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde mangels anderweitiger Vereinbarung ebenso wie Transport- und Zustellkosten.

6. Termine / Verzug
6.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Termine gelten grundsätzlich für den Versand (siehe Punkt 7.4.) von Leistungen, nicht für deren Lieferung an den Kunden.
6.2. Allfällige Ansprüche wegen Lieferverzuges kann der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist, die frühestens mit dem Zugang eines Mahnschreibens an uns beginnt, geltend machen.
6.3. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit unsererseits. Verzugszinsen sind unsererseits nicht zu leisten.
6.4. Von uns nicht verschuldete Produktions- und Lieferhindernisse (auch hinsichtlich Dritter im In- oder Ausland, welcher wir uns zur Vertragserfüllung bedienen) wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Versandfristen und -termine. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist oder andere, in der Sphäre des Kunden gelegenen Umstände die Einhaltung von Terminen verhindern. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin unbeschadet eines allfälligen Rücktrittsrechts unsererseits gemäß Punkt 10. zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

7. Lieferung / Transport / Abholung
7.1. Holt der Kunde Leistungen nicht selbst während unserer Geschäftszeiten ab, erfolgen Lieferungen ab Werk Sattledt oder eines Dritten im In- oder Ausland, dessen wir uns zur Ausführung unserer Leistungen bedienen, jedenfalls auf Gefahr und – soweit nicht anderes vereinbart – auf Kosten des Kunden (Versendungskauf). Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn wir noch weitere Leistungen (z.B. Montage) erbringen.
7.2. Der Versand erfolgt in der Regel entweder durch Post, Spedition, Bahn oder Kurierdienst, welche die Parteien als verkehrsübliche Versendungsarten vereinbaren. Trifft der Kunde keine besonderen Festlegungen hinsichtlich des Transportunternehmens oder der Art der Versendung, gilt der Transport auf eine dieser Versendungsarten als vom Kunden genehmigt.
7.3. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gelten sämtliche Fristen und Termine ausschließlich bis zum Versand von Leistungen ab Werk (d.h. Übergabe an den Transportunternehmer) und haben wir unsere Leistungen nicht als Fixgeschäfte zu erbringen.
7.4. Eine Verpflichtung zur billigsten Verfrachtung besteht jedenfalls nicht.
7.5. Teillieferungen sind zulässig.
7.6. Soweit der Kunde nicht bereits ausdrücklich im Auftrag oder sonst schriftlich binnen 3 Tagen ab Auftragsbestätigung den Abschluss einer Transportversicherung auf seine Rechnung verlangt, erfolgt der Versand unversichert auf Risiko des Kunden.
7.7. Ist die Leistung versandbereit, verzögert sich der Versand jedoch aus Gründen außerhalb unserer Sphäre, geht die Gefahr ab Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über und sind wir berechtigt, dem Kunden 1% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche des Verzuges oder die darüber hinausgehenden Kosten (Zinsen, Lagerhaltungskosten, …) zu verrechnen. Ist Selbstabholung vereinbart, gilt dies auch, wenn der Kunde die Leistung nicht binnen drei Tagen ab Zugang einer Aufforderung zur Abholung bzw. Verständigung über die Abholbereitschaft abholt.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Unsere Rechnungen werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
8.2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferter Stückzahl. Das Entgelt gebührt jedoch auch dann zur Gänze (und zwar in Höhe der vereinbarten – allenfalls durchschnittlichen – Stückzahl), wenn die Erfüllung des Vertrages zur Gänze oder teilweise aus Gründen unterbleibt, die nicht in unserer Sphäre gelegen sind.
8.3. Wir sind nach eigenem Ermessen berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen und Kostenvorschüsse zu verlangen.
8.4. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf unser in der Rechnung angegebenes Konto erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.
8.5. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Protesterhebung und nur zahlungshalber angenommen.
8.6. Bei auch bloß objektivem Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1 % pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden als nicht gewährt. Im Fall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der Kunde, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen, wenn diese von uns nicht schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
8.8. Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den Kunden eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, erfolgen nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den Kunden oder befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Weiteres sind wir in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von ihm bereits bestätigte Lieferungen auch dann von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten körperlichen Gegenständen bis zur gänzlichen Bezahlung vor.
9.2. Wir sind nach vorheriger Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen auch in bloß objektivem Verzug ist oder Umstände eintreten, die eine Gefährdung unserer Ansprüche begründen.
9.3. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird vereinbart, dass damit zugleich die Kaufpreisforderung des Kunden gegen Dritte an uns zur Sicherung unserer vertraglichen Ansprüche gegen den Kunden abgetreten wird.

10. Rücktritt vom Vertrag / Storno
10.1. Wir sind insbesondere berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn (I) der Kunde gegen eine nicht bloß unwesentliche vertragliche Pflicht verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, wobei der mehrmalige Verstoß gegen auch bloß unwesentliche vertragliche Pflichten als wesentliche Vertragsverletzung zu werten ist, (II) die Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann, (III) sich die Vermögensverhältnisse des Kunden erheblich verschlechtern, (IV) über den Kunde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird oder (V) ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, welches uns an der Erbringung der Leistung hindert.
10.2. Der Kunde ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn wir eine wesentliche Pflicht gröblich verletzen. Soweit der vertragsmäßige Zustand unsererseits jedoch wieder hergestellt oder eine Handlung nachgeholt werden kann, hat der Kunde dazu eine mindestens 14-tägige Frist zu gewähren. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Zugang eines Mahnschreibens, in welchem der Kunde die Vertragsverletzung benennt und den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich androht.
10.3. Bei unberechtigtem Rücktritt vom Vertrag oder Stornierung von Leistungen hat uns der Kunde sämtliche bereits getätigte Aufwendungen und die dadurch verursachten Kosten von zumindest 9% des vereinbarten Entgelts, wenigstens aber € 50,00, zu ersetzen. Nach unserer Wahl sind wir jedoch auch berechtigt, stattdessen das vereinbarte Entgelt gem. § 1168 Abs. 1 1. Halbsatz ABGB zu fordern.

11. Gewerbliche Schutzrechte / Datenschutz
11.1. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung räumen wir dem Kunden auf Dauer des Vertragsverhältnisses an sämtlichen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehenden Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, wie insbesondere an sämtlichen Texten, Graphiken, Bildern, Layouts, Ideen, Konzepten, Plänen, Skizzen, Werbemitteln, Filmen, Entwürfen, Klischees, Werkzeugen, Designs, Kennzeichen etc. ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) ein. Der sachliche und räumliche Umfang dieses Nutzungsrechtes richtet sich jeweils nach dem Zweck des einzelnen Auftrages bzw. der einzelnen Maßnahme.
11.2. Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter durch uns werden wir dafür Sorge tragen, dass mit jenen Dritten entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, so dass sichergestellt ist, dass wir die Nutzungsrechte an diesen Leistungen im Sinne dieses Vertragspunktes erhalten.
11.3. Änderungen von Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, sind nur mit unserer Zustimmung bzw. jener des Urhebers zulässig.
11.4. Der Erwerb jeglicher Nutzungs- und Verwertungsrechte durch den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur auf jederzeitigen Widerruf zur Nutzung berechtigt. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen.
11.5. Der Kunde räumt uns an allen im Zuge der Geschäftsverbindung erhobenen und/oder übermittelten Daten ein Nutzungs- und Verarbeitungsrecht, wie insbesondere zur Erstellung von Benchmarks, ein. Auf Punkt 3.5 wird verwiesen.
11.6. Wir sind vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf unserer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12. Vorlagen und Muster / Geheimhaltung / Vertragsstrafe
12.1. Erhalten wir nach Erstellung von Vorlagen/Mustern keinen Auftrag oder tritt der Kunde bzw. treten wir vom Vertrag zurück, so bleiben alle unsere Leistungen, insbesondere die Vorlagen/Muster und deren Inhalt unser Eigentum; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Vorlagen/Muster sind vielmehr unverzüglich zurückzustellen. Die Weitergabe von Vorlagen/Muster an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits nicht zulässig.
12.2. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der in Vorlagen eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.
12.3. Verletzt der Kunde die Pflichten gemäß dieses Punktes 12., ist er zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,00 verpflichtet. Eine solche Vertragsverletzung gilt als erwiesen, wenn wir Leistungen, Werke oder sonstigen Schöpfungen Dritter oder des Kunden, worin diese Ideen, Konzepte oder Vorlagen verwendet wurden, vorlegen oder deren Existenz glaubhaft machen, der Kunde hat in einem solchen Fall zu beweisen, dass er den Vertrag nicht verletzt hat. Die Geltendmachung von die Vertragsstrafe übersteigenden Schadenersatzansprüchen unsererseits bleibt vorbehalten.

13. Kennzeichnung / Werbung / Ausschließlichkeit
13.1. Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf unsere Firma und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.2. Wir sind berechtigt, Bilder, Skizzen, Beschreibungen, Modelle, Aufschriften und andere Details der an Kunden erbrachten Leistungen für Werbezwecke zu verwenden.

14. Gewährleistung / Prüfpflicht / Anfechtung
14.1. Unabhängig von den Informationen, welche uns der Kunde gemäß Punkt 3.4 erteilt, leisten wir keine Gewähr für eine besondere Beschaffenheit, Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit unserer Leistungen.
14.2. Für die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Leistungen insbesondere aufgrund von Vorlagen im Sinne des Punktes 3.1 gilt Punkt 3.2.
14.3. Die Gewährleistung wegen mangelnder Eignung von Leistungen des Händlers zu einer bestimmten Verwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.4. Der Kunde ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit (Gewährleistung, Irrtumsanfechtung, Schadenersatz,…) verpflichtet, die Leistung des Händlers unverzüglich und eingehend zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen ab Übergabe unter genauer Bezeichnung der Mängel und Beischluss eines geeigneten Nachweises der Mangelhaftigkeit, schriftlich zu rügen.
14.5. Die Anfechtung von Verträgen wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.6. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
14.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt ab Übernahme der Leistung durch den Kunden (Selbstabholung oder Übernahme vom Transportunternehmer) bzw. ab Annahmeverzug durch den Kunden. Die Gewährleistungsfrist endet vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Veränderungen der Leistungen vornehmen oder diese unsachgemäß gebrauchen, lagern oder sonst handhaben.
14.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist.
14.9. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind solange gehemmt, als sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet; diese Hemmung hindert jedoch nicht den Beginn, Lauf und Ablauf der Gewährleistungsfrist.
14.10. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung nach unserer Wahl zu.
14.11. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die gerügten Mängel binnen angemessener Frist, welche zumindest 14 Tage beträgt, behoben. Eine Verbesserung findet nach unserer Wahl entweder in unserem Werk oder beim Kunden statt. Sofern die Mängelbeseitigung durch Verbesserung in unserem Werk oder durch Austausch stattfindet, sind die mangelhaften Leistungen sachgerecht verpackt, auf Gefahr des Kunden aber auf unsere Rechnung zu versenden.
14.12. Durch Verbesserung oder Austausch wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch erneuert.
14.13. Wir sind berechtigt, die Verbesserung oder den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall kann der Kunde Preisminderung geltend machen.
14.14. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Unterlagen, etc.) zu ermöglichen. Kommt der Kunde bei der Mängelbehebung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, die aus einer mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen.
14.15.Stellt sich im Zuge der Überprüfung der gerügten Mängel heraus, dass diese nicht vorliegen oder nicht von unserer Gewährleistungspflicht umfasst sind, sind wir berechtigt, dem Besteller die Leistungen auf dessen Gefahr und Rechnung zurück zu senden und dem Kunden die, durch die ungerechtfertigte Rüge angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

15. Schadenersatz
15.1. Wir werden die uns übertragenen Pflichten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze erfüllen und den Kunden rechtzeitig auf für uns erkennbare Risiken hinweisen. Wir verfügen jedoch nicht über Kenntnisse hinsichtlich einer besonderen Art der Verwendung unserer Leistungen durch den Kunden, weshalb uns weder eine Pflicht zur Prüfung noch zur Aufklärung des Kunden betreffend die Eignung oder die Sicherheit seiner Leistungen für bestimmte Arten der Verwendung trifft.
15.2. Jegliche Haftung für Ansprüche, die auf Grund der Werbemittel, der Verwendung eines Kennzeichens oder einer sonstigen von uns erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn wir unserer Hinweispflicht nachgekommen sind oder solche Risiken nicht erkennen konnte und erkennen musste.
15.3. Überhaupt haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern uns Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen, die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
15.4. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen; Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen.
15.5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch binnen eines Jahres ab Übernahme gerichtlich geltend gemacht werden. Gerät der Kunde in Verzug mit der Übernahme, beginnt die Frist mit der bedungenen Übergabe zu laufen, wurde eine solche nicht vereinbart, ab jenem Zeitpunkt, in welchem wir erstmals leistungsbereit sind. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
15.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem für die konkrete Leistung vereinbarten Entgelt exklusive Steuern, besteht Versicherungsdeckung einer Haftpflichtversicherung, mit der entsprechenden Deckungssumme, begrenzt.
15.7. Werden wir von Dritten aufgrund der Verwendung unserer Leistungen durch den Kunden (z.B. Weitergabe) in Anspruch genommen, hat uns der Kunde Schad- und klaglos zu halten.

16. Mitteilungen
16.1. Der Kunde ist mit einer Übermittlung von Daten und Informationen per Email bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden. Wir übermitteln Daten in standardisierten Formaten (Word, pdf.) an den Kunden.

17. Anzuwendendes Recht
17.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1. Erfüllungsort ist unser Sitz.
18.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen uns und unseren Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für Sattledt örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.